ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
JULIUS! Agentur für Wissen und Strategie GmbH
1. Allgemeines
JULIUS! Agentur für Wissen und Strategie GmbH, nachfolgend „JULIUS!“ genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die AGB gelten für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und für alle zwischen JULIUS! und dem Kundenunternehmen vereinbarten Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kundenunternehmens gelten nur, wenn sie von JULIUS! ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Ein Schweigen von JULIUS! zu abweichenden Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Angebote und Konzepte
JULIUS! erstellt auf Grundlage der Bedarfsklärung individuelle Angebote und, sofern erforderlich, auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Konzepte.
Die im Rahmen der Angebotserstellung von JULIUS! entwickelten Konzepte, Inhalte und Abläufe sind geistiges Eigentum von JULIUS! und dürfen ohne Zustimmung von JULIUS! weder ganz noch teilweise verwendet, weitergegeben oder durch Dritte umgesetzt werden.
Wird kein Auftrag an JULIUS! erteilt und das von JULIUS! entwickelte Konzept dennoch innerhalb von zwölf Monaten ganz oder teilweise durch das Kundenunternehmen oder durch Dritte umgesetzt, ist JULIUS! berechtigt, ein Entgelt in Höhe von 30 % des angebotenen Nettoauftragsvolumens für die erbrachte Konzeptionsleistung zu verrechnen.
3. Preise
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich enthalten, sind insbesondere folgende Kosten nicht im vereinbarten Preis enthalten:
- Hotel- und Übernachtungskosten
- Kosten für externe Seminar- und Veranstaltungsräume
- Verpflegungskosten der Teilnehmenden und Trainer
- Reisekosten der eingesetzten Trainer
Bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug wird das amtliche Kilometergeld in der jeweils geltenden Höhe verrechnet. Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten verrechnet.
Weitere Leistungen oder Aufwendungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
4. Auftrag und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots bzw. durch die Buchung einer offenen Veranstaltung zustande.
Bei individuellen Inhouse-Maßnahmen erfolgt die Auftragserteilung durch die Bestätigung des von JULIUS! übermittelten Angebots. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch offene organisatorische Details, insbesondere Termin und Durchführungsort, können anschließend zwischen JULIUS! und dem Kundenunternehmen abgestimmt werden.
Bei offenen Seminaren und Lehrgängen erfolgt die Buchung über die jeweils vorgesehene Anmeldemöglichkeit.
JULIUS! ist berechtigt, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Das Kundenunternehmen wird darüber so früh wie möglich informiert.
5. Stornierung und Verschiebung
5.1 Offene Seminare und Lehrgänge
Stornierungen müssen schriftlich, insbesondere per E-Mail, erfolgen und werden mit dem Tag des Einlangens bei JULIUS! wirksam.
Für offene Seminare und Lehrgänge gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Teilnahmebeitrags
- bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmebeitrags
Anstelle einer Stornierung kann ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson aus demselben Unternehmen teilnehmen. JULIUS! ist darüber vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Wird eine offene Veranstaltung von JULIUS! abgesagt, werden bereits geleistete Teilnahmebeiträge vollständig rückerstattet.
5.2 Inhouse-Trainings
Stornierungen und Terminverschiebungen müssen schriftlich, insbesondere per E-Mail, erfolgen und werden mit dem Tag des Einlangens bei JULIUS! wirksam.
Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
- bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- weniger als 6 Wochen bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vom Kundenunternehmen zu übernehmen.
Wird ein vereinbartes Inhouse-Training verschoben und innerhalb von vier Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin nachgeholt, kann JULIUS! auf die Verrechnung einer Stornogebühr verzichten. Durch die Verschiebung tatsächlich entstandene Kosten, insbesondere Ausfallhonorare von Trainern, Reise-, Übernachtungs- oder sonstige nicht mehr stornierbare Kosten, werden dem Kundenunternehmen weiterverrechnet.
Erfolgt eine Verschiebung erst am Veranstaltungstag, sind jedenfalls sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich entstandenen Kosten vom Kundenunternehmen zu übernehmen.
Kann innerhalb von vier Monaten kein Ersatztermin vereinbart werden, gelten die Regelungen für Stornierungen.
5.3 Absage oder Verschiebung durch JULIUS!
Kann eine Veranstaltung aufgrund der kurzfristigen Verhinderung eines Trainers nicht wie geplant stattfinden, bemüht sich JULIUS! nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatztrainer.
Ist dies nicht möglich, wird mit dem Kundenunternehmen ein Ersatztermin vereinbart.
Wird eine Veranstaltung von JULIUS! endgültig abgesagt, werden bereits geleistete Veranstaltungsbeiträge rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen soweit gesetzlich zulässig nicht.
6. Veranstaltungsort, Infrastruktur, Unterkunft und Verpflegung
Findet ein Inhouse-Training beim Kundenunternehmen statt, stellt dieses geeignete Räumlichkeiten sowie die für die Durchführung erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung.
Das Kundenunternehmen sorgt in diesem Fall auch für die Verpflegung der Teilnehmenden und des eingesetzten Trainers.
Findet eine Veranstaltung in den Seminarräumen von JULIUS! statt, gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen und Konditionen.
Wird für eine Veranstaltung ein externer Seminarort, ein Seminarhotel oder eine Unterkunft benötigt, kann JULIUS! auf Wunsch des Kundenunternehmens die Verfügbarkeitsanfrage und Reservierung übernehmen. Die Reservierung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kundenunternehmens. Vertragspartner des jeweiligen Beherbergungs- oder Veranstaltungsbetriebs ist das Kundenunternehmen.
Rechnungen für externe Seminarorte, Hotels, Unterkünfte und damit verbundene Leistungen werden direkt vom jeweiligen Anbieter an das Kundenunternehmen gestellt und sind von diesem direkt zu begleichen.
Änderungen oder Stornierungen solcher Reservierungen werden direkt zwischen dem Kundenunternehmen und dem jeweiligen Anbieter abgewickelt. Für Stornobedingungen und daraus entstehende Kosten gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Erforderliche Übernachtungen von Trainern werden mit dem Kundenunternehmen abgestimmt. Auch diese Reservierungen können von JULIUS! im Namen und auf Rechnung des Kundenunternehmens vorgenommen werden.
7. Rechnungslegung und Zahlung
Rechnungen von JULIUS! sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei offenen Seminaren und Lehrgängen erfolgt die Rechnungslegung grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn. Bei Inhouse-Trainings erfolgt die Rechnungslegung nach Durchführung der vereinbarten Leistung.
Bei Zahlungsverzug ist JULIUS! berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche und angemessene Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.
8. Teilnahmebedingungen und Haftung
Die Veranstaltungen werden auf Grundlage der vereinbarten Inhalte und Ziele sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die im Rahmen einer Veranstaltung gegebenen Sicherheits- und Verhaltenshinweise zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Outdoor-Aktivitäten, Teambuildings und anderen Veranstaltungen mit körperlichen Aktivitäten.
Teilnehmende haben selbst einzuschätzen, ob ihre gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen für die jeweilige Aktivität gegeben sind. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, ist dies vor Beginn der betreffenden Aktivität bekannt zu geben.
Werden einzelne Leistungen einer gebuchten Veranstaltung von Teilnehmenden nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des vereinbarten Teilnahmebeitrags.
Bei geförderten Bildungsmaßnahmen sind die für die jeweilige Förderung geltenden Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Anwesenheit, einzuhalten. Sofern für die Inanspruchnahme einer Förderung eine Mindestanwesenheit von 75 % vorgeschrieben ist, muss diese von den Teilnehmenden erreicht werden.
Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden entsprechend den für die jeweilige Bildungsmaßnahme geltenden Voraussetzungen ausgestellt.
Für Schäden haftet JULIUS! im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, besteht nur, soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
9. Vertraulichkeit und direkte Beauftragung von Trainern
JULIUS! und das Kundenunternehmen verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche und betriebliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Trainer, die im Rahmen eines Auftrags durch JULIUS! eingesetzt oder dem Kundenunternehmen durch JULIUS! vorgestellt werden, sind Teil des von JULIUS! aufgebauten Trainernetzwerks.
Eine direkte Beauftragung dieser Trainer durch das Kundenunternehmen unter Umgehung von JULIUS! ist während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem letzten über JULIUS! durchgeführten Auftrag mit dem jeweiligen Trainer nur mit vorheriger Zustimmung von JULIUS! zulässig.
10. JULIUS!-App und Kundenportal
Die organisatorische Abwicklung der von JULIUS! durchgeführten Bildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich über die JULIUS!-App und die darin vorgesehenen Kunden- und Trainerportale.
Das Kundenunternehmen erhält für die jeweilige Bildungsmaßnahme Zugang zum Kundenportal und stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen, insbesondere Teilnehmerdaten, über die dafür vorgesehenen Funktionen zur Verfügung.
Über das Kundenportal werden abhängig von der jeweiligen Bildungsmaßnahme insbesondere Teilnehmerdaten verwaltet sowie Rechnungen, Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Zahlungsbestätigungen, Fotoprotokolle und weitere auftragsbezogene Dokumente bereitgestellt.
Die Nutzung dieser digitalen Prozesse ist Bestandteil der organisatorischen Abwicklung durch JULIUS!. Eine davon abweichende manuelle Abwicklung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich mit JULIUS! vereinbart wurde.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Wels.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen JULIUS! und dem Kundenunternehmen gilt österreichisches Recht.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wels vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026